Unser Schutzkonzept

COVID-19 Schutzkonzept

Mit einem herzlichen «Willkommen daheim» begrüssen wir Sie diesen Winter in Unterbäch. Als Gastgeber sind wir uns der Verantwortung gegenüber Gästen und Mitarbeitenden bewusst. Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden haben jederzeit oberste Priorität. Wir haben nachfolgend ein Schutzkonzept gestützt auf Vorgaben von HotellerieSuisse und GastroSuisse definiert. Die Schutzmassnahmen werden laufend den Empfehlungen und Auflagen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und den kantonalen Richtlinien angepasst, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.

 

ALLGEMEIN

Für Restaurations- und Barbetriebe gilt im AUSSENBEREICH:
• Gäste dürfen weiterhin sowohl mit als auch ohne Covid-Zertifikat vollumfänglich bedient werden.
• Weiterhin muss der Abstand von 1.5m zu anderen Gästegruppen eingehalten werden und die Konsumation muss sitzend erfolgen.
• Jedoch gelten keine Maskenpflicht sowie keine Kontaktdatenerhebung.

Für Restaurations- und Barbetriebe gilt im INNENBEREICH:
• Der Zugang zum Innenbereich ist für Personen ab 16 Jahren mit einem Genesungs- oder Impfzertifikat (2G) beschränkt.
• In allen Innenbereichen gilt die Maskenpflicht ab 12 Jahren. Diese entfällt, sobald die Personen am Tisch sitzen.
• Während der Konsumation gilt eine Sitzpflicht.
• Gäste ohne Covid-Zertifikat, die sich im Aussenbereich aufhalten, tragen eine Maske, wenn sie den Innenbereich aufsuchen
(z. B. Theke, Buffet, WC-Anlagen)
• Gäste, die nicht vor Ort konsumieren (Take-Away), müssen kein Zertifikat vorweisen.

Für Hotelbetriebe gilt allgemein:
• Die reine Übernachtung im Hotel fällt für Gäste nicht unter die Zertifikatspflicht
(im Alpenrösli gilt auf Grund Etagen Dusche/WC auch für alle Hotelgäste 2G)
• Übernachtungsgäste aus dem Ausland, welche über kein 2G-Zertifikat verfügen, müssen jedoch im Hotel bei der Anreise
einen Einreise-Test vorweisen können. Zudem muss ein zweiter Test (PCR- oder Antigenschnelltest) zwischen dem 4. und 7. Tag nach der Einreise gemacht werden.
• Auch im Hotelbereich gilt indoor die Maskenpflicht ab 12 Jahren. Diese entfällt, sobald die Personen an einem Tisch sitzen.
• Hotelgäste ohne Covid-Zertifikat dürfen sich jederzeit im Hotelinnenbereich (nicht aber im Restaurationsbereich)
aufhalten, es müssen die Abstände von 1.5m zu anderen Gästegruppen eingehalten werden.
• Die Verpflegung für Hotelgäste (gilt auch für Frühstück) fällt im Innenbereich ebenfalls unter die 2G-Zertifikatspflicht.
Gästen ohne Zertifikat ist es jedoch erlaubt, mit Maske im Innenbereich das Buffet (z. B. Frühstücksbuffet) aufzusuchen
und die Konsumationen im Aussenbereich/auf dem Zimmer zu geniessen.
• Die Zimmerreinigung erfolgt im Berghotel Alpenrösli nur auf Wunsch des Gastes.

In den öffentlich zugänglichen Bereichen sind Händedesinfektionsmittel angebracht.

Bei Veranstaltungen gilt:
im Innenbereich:
Der Zugang muss auf Personen mit einem Impf- oder Genesungszertifikat (2G) beschränkt werden.

im Aussenbereich:
• Der Zugang zu Veranstaltungen mit mehr als 300 Teilnehmern muss auf Personen mit einem Covid-Zertifikat (3G, 2G oder
2G+) beschränkt werden.
• Bei Veranstaltungen mit max. 300 Teilnehmern kann auf die Zertifikats-Beschränkungen verzichtet werden, sofern nicht getanzt wird.

Das Covid-Zertifikat ist nur mit einem amtlichen Ausweis (ID, Pass etc.) gültig und muss dem Restaurationspersonal auf
Verlangen jederzeit vorgewiesen werden.

BADEFASS "HOT POT"

Das Badefass «Hot Pot» kann nur von einer Gästegruppe gleichzeitig benutzt werden.